Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Grundlegende Bestimmungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Natty Gains Beteiligungs GmbH & Co. KG, Talstraße 7, 42697 Solingen, Deutschland, info@nattygainscoaching.com, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal, Handelsregisternummer HRA 24831, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Natty Gains Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jannik Disch, Talstraße 7, 42697 Solingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal, Handelsregisternummer HRB 29564 und dem Lizenznehmer (nachfolgend LN genannt). Diese AGB gelten für alle Leistungen, die vom Lizenzgeber (LG) angeboten werden.
  2. Der LG hat die webbasierte Ernährungsberater-Software (nachfolgend “Software“ genannt) inkl. einer webbasierten Kunden-App (nachfolgend “App” genannt) entwickelt. Der LN erhält mittels personalisierter Zugangsdaten Zugang zur Software und kann über ein Dashboard seine Kunden organisieren und verwalten (STARTER Tarif). Alternativ dazu kann der LN zusätzlich über die App seinen Kunden Zugang zu seiner Ernährungsberatung geben (PROFESSIONAL Tarif).
  3. Die spezifischen Informationen zu den verfügbaren Tarifen, einschließlich einer Beschreibung der angebotenen Leistungen, können der Preisübersicht auf der Website entnommen werden.
  4. LN im Sinne dieser AGB kann ausschließlich ein solcher Unternehmer sein, der gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert wird. Ein Unternehmer in diesem Kontext ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit agiert. Der LN muss entweder mindestens 18 Jahre alt sein oder das Alter der Volljährigkeit gemäß den Gesetzen des Landes erreicht haben, in dem er seinen Wohnsitz hat und von wo aus er die Software in Anspruch nimmt, um sich als Nutzer zu registrieren.
  5. Dem LN steht es frei, den Zugang zur App in ein bestehendes Ernährungsberatungs-Konzept zu integrieren oder dem Kunden die App zur Eigennutzung zu überlassen. Zudem ist es dem LN freigestellt, die App auch in Marketing- oder Werbekampagnen zu bewerben (z.B. Mitgliedergewinnung, Kundenbindungsmaßnahmen, Abnehm-Challenges).
  6. Zu diesem Zweck wird für den LN im PROFESSIONAL Tarif im Rahmen des kostenpflichtigen Abonnements eine an das Corporate Design des LN angepasste Version der App (Logo, Farben für die Buttons, Titelbild) erstellt, die als Subdomain auf einem Webserver gehostet wird und die der LN während der Vertragslaufzeit dazu nutzen kann, um seinen Kunden einen persönlichen Zugang zur App bereitzustellen.
  7. Zur Aktivierung der persönlichen App-Zugänge seiner Kunden erhält der LN vom LG Codes (Anzahl je nach gebuchter Software-Lizenz), die ihm monatlich während der Vertragslaufzeit in seiner Software bereitgestellt werden. 
  8. Eine konkrete Beschaffenheit der Software ist nicht vereinbart. Die Software wird immer im aktuellen Entwicklungsstand zur Nutzung überlassen. Es gehört zu den Pflichten des LG dafür zu sorgen, dass die aktuelle Version der Software auf dem Webserver installiert ist, bzw. bei Updates, dass dieses innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung des Updates installiert wird. Außerdem hat der LG dafür zu sorgen, dass mögliche Störungen, die ihre Ursache in der bereitgestellten Software haben, in angemessener Zeit beseitigt werden. 
  9. Weitere Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software.
  2. Insbesondere ist es dem LN ausdrücklich untersagt, die Software oder Teile davon an andere Ernährungsberater, Coaches oder ähnliche Fachkräfte zu unterlizenzieren oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

 

§ 3 Registrierung und Testphase

  1. Zur Nutzung der Software ist eine Registrierung und Anmeldung des LN erforderlich. Durch das Durchlaufen des Online-Registrierungsprozesses und das Erstellen eines Profils wird ein vorläufiger Nutzungsvertrag mit uns geschlossen. 
  2. Zur Registrierung benötigt der LN lediglich eine E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort. Der Registrierungsvorgang wird mit einem Klick auf „Test-Account erstellen“ abgeschlossen. 
  3. Der LG behält sich das Recht vor, die Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und das Konto des LN sofort zu löschen, wenn Bedenken in Bezug auf einen missbräuchlichen Umgang mit der Software bestehen. 
  4. Nach erfolgreicher Registrierung steht dem LN eine 7-tägige kostenlose Testphase zur Verfügung. Während dieser Phase kann der LN die Software grundsätzlich vollumfänglich nutzen. Ausgenommen hiervon ist die Erstellung von Ernährungsplänen im PDF-Format sowie der Zugriff auf Guides, Marketingvorlagen und sonstige Dokumente.

 

§ 4 Kostenpflichtiges Abonnement

  1. Nach Ablauf der Testphase hat der LN die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen, um die Software weiter zu nutzen.
  2. Dazu wählt der LN die gewünschte Software-Lizenz und macht im nächsten Schritt über ein Formular folgende Angaben: Name, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift sowie, abhängig von der gewählten Software-Lizenz (STARTER oder PROFESSIONAL Tarif), alle notwendigen Informationen zur Einrichtung seiner Software (Logo, Farben, Name der Subdomain). Der LN wird daraufhin zur Bezahlseite weitergeleitet, um seine bevorzugte Zahlungsmethode zu hinterlegen. Mit einem Klick auf  „Zahlungspflichtig abonnieren“ wird das kostenpflichtige Abonnement abgeschlossen. 
  3. Alternativ hat der LN die Möglichkeit, ohne vorherige Inanspruchnahme der kostenlosen Testphase ein kostenpflichtiges Abonnement direkt über die Website zu buchen. In diesem Fall erfolgt die Auswahl der gewünschten Software-Lizenz auf der Preisübersicht der Website und die Hinterlegung der bevorzugten Zahlungsmethode direkt auf der Bezahlseite, ohne dass zusätzliche Formularangaben erforderlich sind. Mit einem Klick auf „Zahlungspflichtig abonnieren“ wird das kostenpflichtige Abonnement abgeschlossen.
  4. Der LN ist verpflichtet, stets für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift, die durch unzureichende Kontodeckung oder durch vom LN zu vertretende Umstände verursacht wird, ist der LN verpflichtet, sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der Bankgebühren und etwaiger Bearbeitungsgebühren des LG, zu tragen. Der LN verpflichtet sich, den LG über alle Umstände zu informieren, die eine ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung beeinträchtigen könnten, und bei Bedarf rechtzeitig für eine ausreichende Kontodeckung oder alternative Zahlungsarrangements zu sorgen.

 

§ 5 Lizenzgebühren und Codes

  1. Die Lizenzgebühr richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisübersicht. Die jeweiligen Software-Lizenzen unterscheiden sich grundsätzlich in ihrem Leistungsumfang in STARTER und PROFESSIONAL.
  2. Im Rahmen der PROFESSIONAL Software-Lizenz kann der LN mit den bereitgestellten Codes seinen Kunden jeweils einen 4-wöchigen Zugang zur App aktivieren. 
  3. Eine Verlängerung des Kundenzugangs um weitere 4 Wochen ist durch Nutzung eines weiteren Codes jederzeit möglich.
  4. Der LN hat die Möglichkeit, zusätzliche Codes zu erwerben. Auch hier richten sich die Kosten nach der jeweils aktuellen Preisübersicht zum Zeitpunkt des Kaufs.
  5. Die dem LN bereitgestellten Codes sind ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig und somit auch in Folgemonate übertragbar.
  6. Bei Vertragskündigung durch den LN verfallen alle nicht eingelösten Codes zum Zeitpunkt des Vertragsendes.

 

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Bei Buchung einer „STARTER-“ oder „PROFESSIONAL-“ Lizenz: Der Vertrag kann entweder als Monatsvertrag oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden. 
  2. Bei einem Monatsvertrag wird der Vertrag für eine Laufzeit von einem Monat geschlossen und kann von jeder Partei zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt werden. Anderenfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen weiteren Monat.
  3. Bei einem Jahresvertrag wird der Vertrag für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere 12 Monate.
  4. Die Laufzeit des Vertrags beginnt unmittelbar nach Abschluss des zahlungspflichtigen Abonnements.
  5. Der LN hat die Möglichkeit, zum Ende eines Vertragsmonats ein Upgrade seiner Software-Lizenz vorzunehmen (entweder vom STARTER zum PROFESSIONAL Tarif oder innerhalb des PROFESSIONAL Tarifs durch eine Änderung der Code-Anzahl). Die grundsätzliche Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt.
  6. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der LN die Möglichkeit, ein Downgrade seiner Software-Lizenz vorzunehmen.
  7. Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den LG zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der LN Nutzungsrechte des LG dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des LG hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
  8. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  9. Im Falle einer Kündigung endet das Recht des LN zur Nutzung der Software und er hat die Nutzung aufzugeben. Insbesondere kann er keine neuen Verträge mit seinen Kunden abschließen, längstens bis 4 Wochen nach Kündigungszeitpunkt

 

§ 7 Pflichten des LN

  1. Der LN sorgt dafür, dass die Software sowie die Zugangsdaten für seinen Onlinezugriff vor unbefugten Dritten gesichert werden. Entsprechende Maßnahmen sind vom LN zu treffen (siehe § 11).
  2. Folgende Voraussetzungen gelten für die Kunden des LN zur Inanspruchnahme des Angebots:
  1. Das Angebot des LG eignet sich nur für Personen in einem allgemein guten gesundheitlichen Zustand. Menschen mit Vorerkrankungen oder Schwangeren empfehlen wir die Rücksprache mit einem Arzt. Insofern muss der LN sicherstellen, dass er die App-basierte Betreuung nur bei Kunden zur Anwendung bringt, die im oben genannten Sinne “allgemein gesund” sind.
  2. Das Angebot des LG ersetzt in keiner Weise eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der LG auch keinen medizinischen Rat erteilt.
  3. Das Angebot ist mit allen gängigen Internetbrowsern in der jeweils aktuellen Version sowohl auf Desktop als auch auf mobilen Endgeräten nutzbar. Eine Unterstützung von Vorgängerversionen erfolgt bis zur vorletzten Browserversion.
  4. Um das Angebot des LG in Anspruch zu nehmen, ist eine Registrierung notwendig. Diese Registrierung setzt eine gültige E-Mail-Adresse des Nutzers voraus.

 

§ 8 Eigentumsrechte

  1. Die Programme, die Programm- und Datenkonzeption, alle damit verbundenen Patente, Urheberrechte und Warenzeichen bleiben Eigentum des LG.
  2. Durch diesen Vertrag werden keine Eigentumsrechte an der Software oder irgendwelche damit verbundenen Eigentums- oder Verwertungsrechte auf den Erwerber der Programme übertragen. 
  3. In der App des LN ist ein Hinweis „powered by Natty Gains” platziert, um die Zusammenarbeit mit dem LG kenntlich zu machen.
  4. Der LN hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder Offenlegung des verwendeten Algorithmus der Software inkl. der App. Ebenso darf der LN die Software oder Teile davon nicht nachbauen und kopieren oder Änderungen oder Modifikationen an der Software vornehmen.
  5. Weder die Datenbank noch die vorhandenen Rezepte des LG dürfen vom LN als eigene Rezepte deklariert werden. 
  6. Der LN hat die Möglichkeit, eigene Rezepte inkl. Bild in der Software anzulegen. 
  7. Der LN versichert, dass er die Rechte am Rezept sowie die Bildrechte und auch alle anderen damit verbundenen Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte am hochgeladenen Rezept innehat oder eine entsprechende Erlaubnis zur Nutzung besitzt. Der LN wird den LG entschädigen und von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese wegen der Verletzung von Rechten am Rezept inkl. Bildrechten gegenüber dem LG geltend machen.
  8. Der LN ist verpflichtet, den LG unverzüglich zu informieren, falls er Kenntnis von möglichen Rechtsansprüchen Dritter in Bezug auf die Rechte am Rezept inkl. Bildrechte erhält. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt der LN eine aktive Rolle bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche oder unterstützt den LG in angemessener Weise.
  9. Verletzt der LN die Vertragsinhalte, ist der LG zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.

 

§ 9 Instandhaltung

  1. Der LG leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der LG wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen.
  2. Der LN ist verpflichtet, dem LG Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

 

§ 10 Haftung

  1. Der LG haftet unbeschränkt
    1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    2. für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
    3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
    4. im Umfang einer vom LG übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des LG der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  3. Eine weitergehende Haftung des LG besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des LG für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der vorstehenden Absätze vorliegen. Auch besteht keine Haftung bei unsachgemäßer Verwendung der Software durch den LN und/oder Kunden des LN.
  4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des LG.

 

§ 11 Sicherheitsmaßnahmen

  1. Der LN verpflichtet sich, alle Zugangsdaten zur Registrierung, einschließlich des Passworts, streng geheim zu halten. Diese Daten dürfen unter keinen Umständen unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden. Der LN trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Zugangsdaten und muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um deren Vertraulichkeit zu gewährleisten.
  2. Falls Grund zur Annahme besteht, dass die Zugangsdaten des LN kompromittiert wurden oder es Anzeichen dafür gibt, dass unbefugte Dritte von diesen Daten Kenntnis erlangt haben oder erlangen könnten, ist er verpflichtet, den LG unverzüglich zu informieren. Der LN hat in solchen Fällen unverzüglich seine Passwörter zu ändern und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um weiteren unbefugten Zugang zu verhindern.
  3. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen, insbesondere bei nachlässiger Handhabung der Zugangsdaten, haftet der LN für alle daraus resultierenden Schäden, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Unabhängig davon behält sich der LG das Recht vor, bei einem Verdacht auf Missbrauch oder Sicherheitsverletzungen das betroffene Konto vorübergehend zu sperren, um den Schutz der Daten und die Sicherheit aller Nutzer zu gewährleisten.
  4. Dem LG wird es auf dessen Verlangen ermöglicht, den vertragsgemäßen Einsatz der Software zu überprüfen (insbesondere der Einhaltung des vertragsgemäßen Nutzungsumfangs).

 

§ 12 Datenschutz

  1. Die persönlichen Daten des LN sowie der “Kunden des LN” sind vom LG vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweils Betroffenen an Dritte weiterzuleiten, außer der LG ist zur Herausgabe der Daten an Strafverfolgungsorgane gesetzlich oder durch richterlichen Beschluss verpflichtet.
  2. Auch die Subunternehmer und technischen Dienstleister, die mit dem LG zusammenarbeiten, haben sich der Geheimhaltung und dem Datenschutz zu verpflichten.
  3. Verarbeitet der LN im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der LG wird die vom LN übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des LN verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des LN gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den LN hierauf hinweisen.
  4. Zusätzlich gelten die Datenschutzbestimmungen des LG unter https://nattygains.de/datenschutzerklaerung/.

 

§ 13 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
  2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
  4. Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € nach sich. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

 

§ 14 Sonstiges

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des LN finden in diesem Vertragsverhältnis keine Anwendung.
  2. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
  3. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Lizenznehmer wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung des Lizenzgebers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  4. Erfüllungsort ist Solingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Solingen, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

§ 15 Änderung der AGB

  1. Der LG ist jederzeit zur Änderung der vorliegenden AGB berechtigt.
  2. Im Falle einer Änderung der AGB wird der LG den LN hierüber in Textform in Kenntnis setzen. Die Zustimmung des LN zu den entsprechenden Vertragsänderungen gilt dabei als erteilt, sofern der LN der Änderung der AGB nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Der LG wird den LN zusammen mit der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich auf diese Folge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  3. Für den Fall, dass der LN seine Zustimmung zu den Änderungen der AGB mit Wirkung auf ein bestehendes Vertragsverhältnis verweigert, ist der LG, den Vertrag – unter Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen – zum Ablauf der unter Berücksichtigung des nächstmöglichen Kündigungszeitpunkts aktuellen Vertragslaufzeit zu kündigen.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

  1. Sollten eine oder mehrere der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch spätere Umstände verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke auftritt.
  3. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll das rechtlich (noch) zulässige Maß an die Stelle treten.
  4. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, durch eine förmliche Änderung des Wortlautes des Vertrages eine etwa notwendige Änderung festzulegen. 

 

 

II. Kundeninformationen 

1. Identität des Verkäufers

Natty Gains Beteiligungs GmbH & Co. KG
Talstraße 7
42697 Solingen
Deutschland

Telefon: +49 176 78175903
E-Mail: info@nattygainscoaching.com

2. Alternative Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

3. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Vertragsabschluss“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

4. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

(1) Vertragssprache ist deutsch.

(2) Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

(3) Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht 

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

 

Letzte Aktualisierung: 27.08.2024